811.911
CH-AI
Kanton Appenzell Innerrhoden 811.911
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung
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1. Der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 2014 (Weiterbildungsvereinbarung, WFV) wird genehmigt.
Art. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung
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1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
2. Geringfügige Änderungen der Vereinbarung kann sie selbständig genehmigen.
Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung
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1. Dieser Beschluss tritt mit der Annahme der Kreditvorlage durch die Landsgemeinde in Kraft.