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811.911 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 811.911

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 2014 (Weiterbildungsvereinbarung, WFV) wird genehmigt.

1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.

2. Geringfügige Änderungen der Vereinbarung kann sie selbständig genehmigen.

1. Dieser Beschluss tritt mit der Annahme der Kreditvorlage durch die Landsgemeinde in Kraft.

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