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810.014 CH-AI

Art. 9 Arbeitszeitreglement - Zeitsaldo und allgemeine Ausgleichsregeln

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Art. 9 Arbeitszeitreglement · Zeitsaldo und allgemeine Ausgleichsregeln

1. Der Zeitsaldo ist die positive (Mehrstunden) oder negative (Minusstunden) Differenz zwischen der Soll- und der Ist-Arbeitszeit.

2. Mehrstunden sind mit Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen und Minusstunden sind nachzuarbeiten.

3. Der Arbeitgeber ist jederzeit - auch kurzfristig - berechtigt, den Ausgleich von Mehrstunden anzuordnen. Der Arbeitgeber ist jederzeit - auch kurzfristig - berechtigt, Minusstunden oder- soweit für den Mitarbeitenden zumutbar, das Nacharbeiten von Minusstunden anzuordnen.

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