810.014
CH-AI
Art. 9 Arbeitszeitreglement - Zeitsaldo und allgemeine Ausgleichsregeln
Allgemeines
Art. 9 Arbeitszeitreglement · Zeitsaldo und allgemeine Ausgleichsregeln
1. Der Zeitsaldo ist die positive (Mehrstunden) oder negative (Minusstunden) Differenz zwischen der Soll- und der Ist-Arbeitszeit.
2. Mehrstunden sind mit Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen und Minusstunden sind nachzuarbeiten.
3. Der Arbeitgeber ist jederzeit - auch kurzfristig - berechtigt, den Ausgleich von Mehrstunden anzuordnen. Der Arbeitgeber ist jederzeit - auch kurzfristig - berechtigt, Minusstunden oder- soweit für den Mitarbeitenden zumutbar, das Nacharbeiten von Minusstunden anzuordnen.