810.014
CH-AI
Art. 7 Arbeitszeitreglement - Stillzeit
Allgemeines
Art. 7 Arbeitszeitreglement · Stillzeit
1. Den stillenden Mitarbeiterinnen werden die für das Stillen oder für das Abpumpen der Milch erforderlichen Zeit frei gegeben. Davon wird im 1. Lebensjahr des Kindes als Arbeitszeit angerechnet
a) bei einer täglichen Arbeitszeit von 4 Stunden: 30 Minuten
b) bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden: 60 Minuten
c) bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden: 90 Minuten