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810.014 CH-AI

Art. 24 Arbeitszeitreglement - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 24 Arbeitszeitreglement · Inkrafttreten

1. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Standeskommission am 1. Januar 2021 in Kraft.

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