810.014
CH-AI
Art. 23 Arbeitszeitreglement - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Art. 23 Arbeitszeitreglement · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das vorliegende Arbeitszeitreglement hebt alle früheren personalrechtlichen Arbeitszeitbestimmungen und Regelungen zu den Lohnzulagen, den Zeitzuschlägen sowie zur Zeitkompensation auf. Es werden insbesondere die Art. 3 bis Art. 7 und Art. 11 der Personalregelungen für das Kantonale Spital und das Pflegeheim Appenzell vom 26. Januar 2010 aufgehoben.