810.014
CH-AI
Art. 22 Arbeitszeitreglement - Zeitsaldo per Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zeitsaldi - Mitarbeitende (ohne Geschäftsleitung)
Art. 22 Arbeitszeitreglement · Zeitsaldo per Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Per Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehende Mehrstunden werden auf der Basis des Monatsgrundlohns (brutto) ohne Anteil 13. Monatslohn, ohne Lohnzulagen und ohne Zuschlag im Folgemonat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.
2. Per Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehende Minusstunden werden vom Lohn abgezogen, sofern die Minusstunden von den Mitarbeitenden zu verantworten sind. Sind die Minusstunden nicht von den Mitarbeitenden zu verantworten, verfallen sie zulasten des Arbeitgebers.