810.014
CH-AI
Art. 20 Arbeitszeitreglement - Zeitsaldo per Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zeitsaldi - Geschäftsleitung
Art. 20 Arbeitszeitreglement · Zeitsaldo per Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Per Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeglichene Mehrstunden verfallen entschädigungslos zulasten der Mitarbeitenden; sie sind mit dem Lohn abgegolten.
2. Per Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgewiesene Minusstunden werden vom Lohn abgezogen, sofern die Minusstunden von den Mitarbeitenden zu verantworten sind. Sind die Minusstunden nicht von den Mitarbeitenden zu verantworten, verfallen sie zulasten des Arbeitgebers.