810.014
CH-AI
Art. 19 Arbeitszeitreglement - Zeitsaldo per 31. Dezember
Zeitsaldi - Geschäftsleitung
Art. 19 Arbeitszeitreglement · Zeitsaldo per 31. Dezember
1. Per 31. Dezember bestehende Mehrstunden verfallen entschädigungslos zulasten der Mitarbeitenden; sie sind mit dem Lohn abgegolten.
2. Per 31. Dezember bestehende Minusstunden werden auf das Folgejahr übertragen und sind so rasch wie möglich nachzuarbeiten.