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Art. 19 Arbeitszeitreglement - Zeitsaldo per 31. Dezember

Zeitsaldi - Geschäftsleitung
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Art. 19 Arbeitszeitreglement · Zeitsaldo per 31. Dezember

1. Per 31. Dezember bestehende Mehrstunden verfallen entschädigungslos zulasten der Mitarbeitenden; sie sind mit dem Lohn abgegolten.

2. Per 31. Dezember bestehende Minusstunden werden auf das Folgejahr übertragen und sind so rasch wie möglich nachzuarbeiten.

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