810.014
CH-AI
Art. 18 Arbeitszeitreglement - Arbeitszeiterfassung
Einsatzpläne, Anordnung der Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
Art. 18 Arbeitszeitreglement · Arbeitszeiterfassung
1. Die Mitarbeitenden erfassen die Arbeitszeit nach den Weisungen des Arbeitgebers.
2. Die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Fachärztinnen und Fachärzte sind nicht verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen.