Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
810.014 CH-AI

Art. 17 Arbeitszeitreglement - Einsatzpläne und Anordnung der Arbeitszeit

Einsatzpläne, Anordnung der Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 Arbeitszeitreglement · Einsatzpläne und Anordnung der Arbeitszeit

1. Die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden richten sich nach den vom Arbeitgeber vorgegebenen Einsatzplänen bzw. nach dessen Anordnungen.

2. Die tägliche Arbeitszeit wird über die Einsatzplanung bzw. nach den Anordnungen des Arbeitgebers dem Arbeitsvolumen angepasst. Entsprechend richten sich die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden nach den Einsatzplänen, die ihm so früh wie möglich zur Verfügung gestellt werden bzw. den Anordnungen des Arbeitgebers.

3. Die Kompensation von Mehrstunden mit Freizeit von gleicher Dauer, die Anordnung von Minusstunden und das Nacharbeiten von Minusstunden erfolgt über die Einsatzplanung bzw. nach den Anordnungen des Arbeitgebers.

← Art. 16 Arbeitszeitreglement Geltungsbereich und Grundsatz Art. 18 Arbeitszeitreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →