810.014
CH-AI
Art. 17 Arbeitszeitreglement - Einsatzpläne und Anordnung der Arbeitszeit
Einsatzpläne, Anordnung der Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
Art. 17 Arbeitszeitreglement · Einsatzpläne und Anordnung der Arbeitszeit
1. Die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden richten sich nach den vom Arbeitgeber vorgegebenen Einsatzplänen bzw. nach dessen Anordnungen.
2. Die tägliche Arbeitszeit wird über die Einsatzplanung bzw. nach den Anordnungen des Arbeitgebers dem Arbeitsvolumen angepasst. Entsprechend richten sich die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden nach den Einsatzplänen, die ihm so früh wie möglich zur Verfügung gestellt werden bzw. den Anordnungen des Arbeitgebers.
3. Die Kompensation von Mehrstunden mit Freizeit von gleicher Dauer, die Anordnung von Minusstunden und das Nacharbeiten von Minusstunden erfolgt über die Einsatzplanung bzw. nach den Anordnungen des Arbeitgebers.