810.014
CH-AI
Art. 12 Arbeitszeitreglement - Pikettdienst ausserhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers
Besondere Arbeitszeiten, Lohnzulagen und Zeitzuschläge
Art. 12 Arbeitszeitreglement · Pikettdienst ausserhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers
1. Beim Pikettdienst ausserhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers halten sich die Mitarbeitenden in ihrer Freizeit jederzeit für allfällige Piketteinsätze für Hilfeleistung in Notsituationen, die Behebung von Störungen oder für ähnliche Sonderereignisse bereit.
2. Der Pikettdienst richtet sich nach den jeweiligen Piketteinsatzplänen, die den Mitarbeitenden rechtzeitig bekannt gegeben werden.