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Art. 9 Personalregelungen für das Kantonale Spital und das Pflegeheim Appenzell - Geschenke

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Art. 9 Personalregelungen für das Kantonale Spital und das Pflegeheim Appenzell · Geschenke

1. Die Mitarbeitenden dürfen weder für sich noch für andere Geschenke oder sonstige Vorteile beanspruchen oder annehmen, wenn dies im Rahmen des Anstellungsverhältnisses geschieht.

2. Wenn Mitarbeitende Höflichkeitsgeschenke nicht ablehnen können, so melden sie dies dem Vorgesetzten. Dieser entscheidet über die Verwendung der Geschenke.

3. Geschenke bis zu einem Wert von Fr. 2'000.- werden dem Personalfonds des Kantonalen Spitals und Pflegeheims, Geschenke mit einem Wert über Fr. 2'000.- der laufenden Rechnung der betreffenden Institution zugewiesen.

4. Verstösse gegen das Geschenkannahmeverbot werden vom Spitaldirektor geahndet. Widerrechtlich angenommene Geschenke oder Gelder verfallen an das Kantonale Spital und Pflegeheim.

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