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Art. 1 Personalregelungen für das Kantonale Spital und das Pflegeheim Appenzell - Geltungsbereich

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Art. 1 Personalregelungen für das Kantonale Spital und das Pflegeheim Appenzell · Geltungsbereich

1. Diese Personalregelungen gelten für die Mitarbeitenden des Kantonalen Spitals und des Pflegeheims.

2. Die Bestimmungen des kantonalen Personalrechts gelten für die Mitarbeitenden des Kantonalen Spitals und des Pflegeheims, sofern die Personalregelungen für diese keine abweichenden Bestimmungen festlegen oder anderweitige kantonale Vorschriften bestehen.

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