810.012
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Entschädigung der Organe des Gesundheitszentrums Appenzell (StKB Entschädigung GGZ) - Entschädigung Verwaltungsrat
Art. 2 StKB Entschädigung GGZ · Entschädigung Verwaltungsrat
1. Es werden folgende jährliche Entschädigungen ausbezahlt
a) Präsidium: Fr. 24'000.--
b) Mitglied mit Vorsitz in einem Ausschuss: Fr. 9'000.--
c) Mitglied: Fr. 7'000.--
2. Zusätzlich werden nach Massgabe der Behördenverordnung Sitzungsgelder, Spesen und Entschädigungen für besondere Beanspruchungen bezahlt; letztere müssen durch die Präsidentin oder den Präsidenten visiert werden.
3. Auf weitere Entschädigungen besteht kein Anspruch.