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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Entschädigung der Organe des Gesundheitszentrums Appenzell (StKB Entschädigung GGZ) - Entschädigung Verwaltungsrat

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Art. 2 StKB Entschädigung GGZ · Entschädigung Verwaltungsrat

1. Es werden folgende jährliche Entschädigungen ausbezahlt

a) Präsidium: Fr. 24'000.--

b) Mitglied mit Vorsitz in einem Ausschuss: Fr. 9'000.--

c) Mitglied: Fr. 7'000.--

2. Zusätzlich werden nach Massgabe der Behördenverordnung Sitzungsgelder, Spesen und Entschädigungen für besondere Beanspruchungen bezahlt; letztere müssen durch die Präsidentin oder den Präsidenten visiert werden.

3. Auf weitere Entschädigungen besteht kein Anspruch.

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