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Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über die Entschädigung der Organe des Gesundheitszentrums Appenzell (StKB Entschädigung GGZ) - Zweck

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Art. 1 StKB Entschädigung GGZ · Zweck

1. Dieser Beschluss regelt die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung des Gesundheitszentrums Appenzell.

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