810.012
CH-AI
Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über die Entschädigung der Organe des Gesundheitszentrums Appenzell (StKB Entschädigung GGZ) - Zweck
Art. 1 StKB Entschädigung GGZ · Zweck
1. Dieser Beschluss regelt die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung des Gesundheitszentrums Appenzell.