Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
810.010 VGZ CH-AI

Art. 9 Verordnung über das Gesundheitszentrum Appenzell (VGZ) - Änderung bestehenden Rechts

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 VGZ · Änderung bestehenden Rechts

1. Die Verordnung über das Spital und Pflegeheim Appenzell vom 23. Juni 2003 wird aufgehoben.

2. In Art. 5 der Verordnung über die Departemente vom 26. März 2001 wird „Spital und Pflegeheim Appenzell“ ersetzt durch „Spitäler, Alters- und Pflegeheime“.

← Art. 8 VGZ Verordnung über das Gesundheitszentrum Appenzell (VGZ) - Zweck Art. 10 VGZ →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →