Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
810.010 VGZ CH-AI

Art. 7 Verordnung über das Gesundheitszentrum Appenzell (VGZ) - Infrastruktur

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 VGZ · Infrastruktur

1. Der Kanton stellt dem Gesundheitszentrum die zur Erfüllung des Leistungsauftrags erforderliche bauliche Infrastruktur zur Verfügung.

← Art. 6 VGZ Verordnung über das Gesundheitszentrum Appenzell (VGZ) - Zweck Art. 8 VGZ →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →