810.000
GGZ
CH-AI
Art. 8 Gesetz über das Gesundheitszentrum Appenzell (GGZ) - Übergangsbestimmungen
Art. 8 GGZ · Übergangsbestimmungen
1. Das Gesundheitszentrum übernimmt den Betrieb des Spitals und Pflegeheims Appenzell und des Bürgerheims Appenzell mit allen Rechten und Pflichten.
2. Das Gesundheitszentrum übernimmt innert vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Betrieb des Altersheims Torfnest, Oberegg. Die Standeskommission legt für die Übernahme das Erforderliche fest.