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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für Alterseinrichtungen im Feuerschaukreis - Fondsvermögen

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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für Alterseinrichtungen im Feuerschaukreis · Fondsvermögen

1. In den Fonds werden die jährlichen Zahlungen der Carl Sutter-Stiftung an den Kanton Appenzell I.Rh. gemäss Vertrag zwischen der Carl Sutter-Stiftung und dem Kanton vom 28. November 2014 sowie die Zinserträge aus dem Fonds eingelegt.

2. Ferner können dem Fonds weitere dem Fondszweck dienende Zuwendungen wie Spenden oder Testate zugewiesen werden.

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