Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
801.302 CH-AI

Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für Alterseinrichtungen im Feuerschaukreis - Zweck

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für Alterseinrichtungen im Feuerschaukreis · Zweck

1. Der Fonds bezweckt die finanzielle Unterstützung von neuen und bestehenden Einrichtungen für ältere Personen auf dem Gebiet der Feuerschaugemeinde Appenzell, insbesondere mit Beiträgen an den Bau, Unterhalt oder Betrieb.

← Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für Alterseinrichtungen im Feuerschaukreis Gegenstand Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für Alterseinrichtungen im Feuerschaukreis →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →