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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für das Alter - Fondsvermögen

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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für das Alter · Fondsvermögen

1. In den Fonds für das Alter sind die Mittel des Freibettenfonds, des Fonds für Armenunterstützung, des Fonds Bürgerheim, des Fonds Pflegeheim, Testate und Schenkungen sowie deren Zinserträge integriert worden.

2. Der Fonds wird geäufnet durch

a) den Vermögensertrag;

b) zweckbestimmte Zuwendungen.

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