801.301
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für das Alter - Zweck
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für das Alter · Zweck
1. Der Fonds bezweckt
a) die Förderung «Betreutes Wohnen im Alter»;
b) die Unterstützung von Massnahmen der Tagespflege inkl. Infrastrukturen;
c) Beiträge an die Freizeitgestaltung und Animation im Altersbereich;
d) Beiträge in Härtefällen bei der Inanspruchnahme der spitalexternen Kranken- und Gesundheitspflege;
e) Beiträge in Härtefällen bei der Inanspruchnahme von Haushaltshilfen;
f) Beiträge an Projekte der Gesundheitsförderung.