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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für das Alter - Zweck

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für das Alter · Zweck

1. Der Fonds bezweckt

a) die Förderung «Betreutes Wohnen im Alter»;

b) die Unterstützung von Massnahmen der Tagespflege inkl. Infrastrukturen;

c) Beiträge an die Freizeitgestaltung und Animation im Altersbereich;

d) Beiträge in Härtefällen bei der Inanspruchnahme der spitalexternen Kranken- und Gesundheitspflege;

e) Beiträge in Härtefällen bei der Inanspruchnahme von Haushaltshilfen;

f) Beiträge an Projekte der Gesundheitsförderung.

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