Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
748.010 CH-AI

Zuständigkeit a. Standeskommission

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (4 Artikel)

1. Die Standeskommission übt die dem Kanton zugewiesenen Befugnisse aus, insbesondere

a) Stellungnahme zu Landeplätzen im Gebirge, Flugräumen und Flugwegen (Art. 8 LFG);

b) Erlass von Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen für bestimmte Kategorien unbemannter Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 30 kg (Art. 2a Abs. 2 LFV);

c) Erhebung von Einwendungen zu Flugveranstaltungen (Art. 87 Abs. 3 LFV).

1. Der Bezirksrat übt die den Gemeinden zugewiesenen Befugnisse aus. Insbesondere gibt er sein Einverständnis zu Ausnahmen im Bereich Landeplätze im Gebirge, Flugräume und Flugwege (Art. 8 Abs. 5 LFG und Art. 86 Abs. 2 lit. c LFV).

1. Die Kantonspolizei übt die den Ortsbehörden zugewiesenen Befugnisse aus.

1. Diese Verordnung tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →