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Art. 7 Standeskommissionsbeschluss zur eidg. Automobilkonzessionsverordnung - Gebühren

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Art. 7 Standeskommissionsbeschluss zur eidg. Automobilkonzessionsverordnung · Gebühren

1. Für die Erteilung, Erneuerung, Übertragung, Änderung und den Widerruf einer Bewilligung wird eine Kanzleigebühr erhoben.

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