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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss zur eidg. Automobilkonzessionsverordnung - Auflagen

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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss zur eidg. Automobilkonzessionsverordnung · Auflagen

1. Zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kann die Bewilligung mit Auflagen versehen werden.

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