744.301
CH-AI
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss zur eidg. Automobilkonzessionsverordnung - Auflagen
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss zur eidg. Automobilkonzessionsverordnung · Auflagen
1. Zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kann die Bewilligung mit Auflagen versehen werden.