743.911
CH-AI
Kanton Appenzell Innerrhoden 743.911
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
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1. Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte vom 15. Oktober 1951, vom Bundesrat genehmigt am 17. Juni 1955, bei.
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
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1. Geringfügige Änderungen des Konkordates hat die Standeskommission dem Grossen Rat nicht vorzulegen.
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
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1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.