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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Schiffsführerausweise - Prüfungsgebühren

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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Schiffsführerausweise · Prüfungsgebühren

1. Die Gebühren für theoretische Prüfungen im Kanton Appenzell Innerrhoden beträgt Fr. 35.00.

2. Die Gebühren für theoretische und praktische Prüfungen, welche ausserkantonalen Stellen übertragen werden, richten sich nach dem anwendbaren kantonalen Tarif der Durchführungsstelle.

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