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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Schiffsführerausweise - Gebühren

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Schiffsführerausweise · Gebühren

1. Für die Erteilung und den Entzug von Schiffsführerausweisen werden folgende Gebühren erhoben

a) Erstmalige Ausstellung: Fr. 60.00

b) Duplikat: Fr. 60.00

c) Änderung oder Ergänzung eines gültigen Ausweises: Fr. 40.00

d) Internationales Zertifikat: Fr. 40.00

e) Bescheinigungen aller Art: Fr. 5.00 bis 200.00

f) Anordnung von Administrativmassnahmen: Fr. 50.00 bis 500.00

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