741.014
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Schiffsführerausweise - Gebühren
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Schiffsführerausweise · Gebühren
1. Für die Erteilung und den Entzug von Schiffsführerausweisen werden folgende Gebühren erhoben
a) Erstmalige Ausstellung: Fr. 60.00
b) Duplikat: Fr. 60.00
c) Änderung oder Ergänzung eines gültigen Ausweises: Fr. 40.00
d) Internationales Zertifikat: Fr. 40.00
e) Bescheinigungen aller Art: Fr. 5.00 bis 200.00
f) Anordnung von Administrativmassnahmen: Fr. 50.00 bis 500.00