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Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Überschusses aus der Strassenrechnung (StKB Überschuss Strassenrechnung) - Inkrafttreten

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Art. 4 StKB Überschuss Strassenrechnung · Inkrafttreten

1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

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