741.013
CH-AI
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Überschusses aus der Strassenrechnung (StKB Überschuss Strassenrechnung) - Festlegung
Art. 3 StKB Überschuss Strassenrechnung · Festlegung
1. Die Standeskommission bestimmt jährlich den Anteil, der zur Finanzierung der kantonalen Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr verwendet wird.