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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Überschusses aus der Strassenrechnung (StKB Überschuss Strassenrechnung) - Festlegung

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Art. 3 StKB Überschuss Strassenrechnung · Festlegung

1. Die Standeskommission bestimmt jährlich den Anteil, der zur Finanzierung der kantonalen Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr verwendet wird.

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