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Art. 8 Standeskommissionsbeschluss über das gebührenpflichtige Parkieren (StKB Parkgebühren) - Gebühren Parkplätze

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Art. 8 StKB Parkgebühren · Gebühren Parkplätze

1. Die Gebührenpflicht gilt von 05.00 bis 01.00 Uhr.

2. Es werden folgende, proportional zur Parkierzeit ansteigende Gebühren erhoben

a) bis 90 Minuten: gratis

b) * bis 6.5 Stunden: Fr. 1.50 bis Fr. 9.--

c) * danach: Fr. 0.50 pro Stunde

3. Es darf höchstens sieben Tage durchgehend parkiert werden, ausgenommen mit Pauschalbewilligungen.

4. Die Gebühren für Pauschalbewilligungen betragen

a) für eine Handwerkerkarte, gültig von 06.30 bis 18.30 Uhr,: Fr. 8.--

b) für eine Monatskarte: Fr. 80.--

c) für eine Saisonkarte, gültig sechs Monate,: Fr. 400.--

d) für eine Jahreskarte: Fr. 800.--

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