741.012
CH-AI
Art. 8 Standeskommissionsbeschluss über das gebührenpflichtige Parkieren (StKB Parkgebühren) - Gebühren Parkplätze
Art. 8 StKB Parkgebühren · Gebühren Parkplätze
1. Die Gebührenpflicht gilt von 05.00 bis 01.00 Uhr.
2. Es werden folgende, proportional zur Parkierzeit ansteigende Gebühren erhoben
a) bis 90 Minuten: gratis
b) * bis 6.5 Stunden: Fr. 1.50 bis Fr. 9.--
c) * danach: Fr. 0.50 pro Stunde
3. Es darf höchstens sieben Tage durchgehend parkiert werden, ausgenommen mit Pauschalbewilligungen.
4. Die Gebühren für Pauschalbewilligungen betragen
a) für eine Handwerkerkarte, gültig von 06.30 bis 18.30 Uhr,: Fr. 8.--
b) für eine Monatskarte: Fr. 80.--
c) für eine Saisonkarte, gültig sechs Monate,: Fr. 400.--
d) für eine Jahreskarte: Fr. 800.--