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Art. 7 Standeskommissionsbeschluss über das gebührenpflichtige Parkieren (StKB Parkgebühren) - Form der Bewilligungen

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Art. 7 StKB Parkgebühren · Form der Bewilligungen

1. Die Bewilligungen werden physisch oder in elektronischer Form ausgestellt.

2. Werden Pauschalbewilligungen als Parkkarten oder Billette abgegeben, sind diese am Fahrzeug oder Anhänger gut sichtbar anzubringen.

3. Frei einsetzbare Parkkarten für Tagesbewilligungen sind nur gültig, wenn auf ihnen mit nicht entfernbarer Schrift (Kugelschreiber, Filzstift oder Ähnliches) das vollständige Datum (Tag, Monat und Kalenderjahr) und die Kontrollschildnummer angegeben sind.

4. Pauschalbewilligungen vermitteln keinen Anspruch auf einen Parkplatz.

5. Eine Pauschalbewilligung gilt nur für die darauf bezeichneten Parkplätze.

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