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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über das gebührenpflichtige Parkieren (StKB Parkgebühren) - Zuständigkeit

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Art. 2 StKB Parkgebühren · Zuständigkeit

1. Der Vollzug obliegt dem Bezirk der gelegenen Sache.

2. Der zuständige Bezirksrat kann den Vollzug teilweise oder ganz einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft übertragen oder einen gemeinsamen Vollzug beschliessen.

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