741.012
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über das gebührenpflichtige Parkieren (StKB Parkgebühren) - Zuständigkeit
Art. 2 StKB Parkgebühren · Zuständigkeit
1. Der Vollzug obliegt dem Bezirk der gelegenen Sache.
2. Der zuständige Bezirksrat kann den Vollzug teilweise oder ganz einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft übertragen oder einen gemeinsamen Vollzug beschliessen.