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Art. 9 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Strassenverkehrsgesetz (VEG SVG) - Einbau von Taxameter

Besondere Vorschriften
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Art. 9 VEG SVG · Einbau von Taxameter

1. In Taxifahrzeugen, mit denen gewerbsmässige Personentransporte ausgeführt werden, ist ein Taxameter einzubauen, welcher den zu bezahlenden Fahrpreis angibt.

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