741.010
VEGSVGVESVG
CH-AI
Art. 9 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Strassenverkehrsgesetz (VEG SVG) - Einbau von Taxameter
Besondere Vorschriften
Art. 9 VEG SVG · Einbau von Taxameter
1. In Taxifahrzeugen, mit denen gewerbsmässige Personentransporte ausgeführt werden, ist ein Taxameter einzubauen, welcher den zu bezahlenden Fahrpreis angibt.