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Art. 25 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Strassenverkehrsgesetz (VEG SVG) - Erlass von Gebühren

Strassenverkehrssteuer und Gebühren
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Art. 25 VEG SVG · Erlass von Gebühren

1. Das Strassenverkehrsamt kann in Sonderfällen auf die Erhebung von Gebühren verzichten.

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