741.010
VEGSVGVESVG
CH-AI
Art. 25 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Strassenverkehrsgesetz (VEG SVG) - Erlass von Gebühren
Strassenverkehrssteuer und Gebühren
Art. 25 VEG SVG · Erlass von Gebühren
1. Das Strassenverkehrsamt kann in Sonderfällen auf die Erhebung von Gebühren verzichten.