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741.000 EGSVG CH-AI

Art. 2 Einführungsgesetz zum Strassenverkehrsgesetz (EG SVG) - Strassenverkehrssteuer

Strassenverkehrsabgaben
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Art. 2 EG SVG · Strassenverkehrssteuer

1. Die Halter von Motorfahrzeugen, Motorfahrzeuganhängern und Motorfahrrädern, die im Kanton Appenzell I. Rh. ihren Standort haben und auf öffentlichen Strassen und Verkehrsflächen im Sinne der Bundesgesetzgebung über den Strassenverkehr verkehren, haben dem Kanton eine jährliche Steuer zu bezahlen.

2. ...

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