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740.301 STKBBKÖVBKöV CH-AI

Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr (StKB BKöV) - Geltungsdauer

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Art. 2 StKB BKöV · Geltungsdauer

1. Diese Kostenaufteilung gilt für die Jahre 2022 bis 2026.

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