740.301
STKBBKÖVBKöV
CH-AI
Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr (StKB BKöV) - Kostenaufteilung unter den Bezirken des inneren Landesteils (STKBBKÖV)
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr (StKB BKöV) - Kostenaufteilung unter den Bezirken des inneren Landesteils
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1. Die Bezirke des inneren Landesteils beteiligen sich an den Kosten des öffentlichen Verkehrs mit folgendem Verteilschlüssel
a) Bezirk Appenzell 40%
b) Bezirk Schwende 16%
c) Bezirk Rüte 26%
d) Bezirk Schlatt-Haslen 8%
e) Bezirk Gonten 10%
2. Nach einer fusion zum Bezirk Schwende-Rüte trägt dieser die Anteile der beiden Bezirke Schwende und Rüte, also 42%.
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr (StKB BKöV) - Geltungsdauer
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1. Diese Kostenaufteilung gilt für die Jahre 2022 bis 2026.
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr (StKB BKöV) - Inkrafttreten
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1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.