Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.301 STKBBKÖVBKöV CH-AI

Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr (StKB BKöV) - Kostenaufteilung unter den Bezirken des inneren Landesteils (STKBBKÖV)

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die Bezirke des inneren Landesteils beteiligen sich an den Kosten des öffentlichen Verkehrs mit folgendem Verteilschlüssel

a) Bezirk Appenzell 40%

b) Bezirk Schwende 16%

c) Bezirk Rüte 26%

d) Bezirk Schlatt-Haslen 8%

e) Bezirk Gonten 10%

2. Nach einer fusion zum Bezirk Schwende-Rüte trägt dieser die Anteile der beiden Bezirke Schwende und Rüte, also 42%.

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