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731.910 SAK CH-AI

Art. 2 Vertrag zwischen den St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken AG, St. Gallen im Nachstehenden «SAK» genannt und dem Kanton Appenzell I. Rh. im Nachstehenden «Kanton» genannt betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I. Rh. zu den SAK

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Art. 2 Vertrag zwischen den St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken AG, St. Gallen im Nachstehenden «SAK» genannt und dem Kanton Appenzell I. Rh. im Nachstehenden «Kanton» genannt betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I. Rh. zu den SAK

1. Die SAK erhöhen die Zahl ihrer Verwaltungsräte von 9 auf 12 und stellen dem Kanton im Sinne von § 8 Abs. 4 des Gründungsvertrages einen der neuen Verwaltungsratssitze zur Verfügung.

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