730.011
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CH-AI
Art. 5 Standeskommissionsbeschluss zur Energieverordnung (StKB EnerV) - Grenzwerte für den Elektrizitätsbedarf
Art. 5 StKB EnerV · Grenzwerte für den Elektrizitätsbedarf
1. Bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen mit einer Energiebezugsfläche von mehr als 1'000m² muss die Einhaltung der Grenzwerte für den jährlichen Elektrizitätsbedarf für Beleuchtung EL gemäss SIA-Norm 387/4 "Elektrizität in Gebäuden - Beleuchtung: Berechnung und Anforderungen", Ausgabe 2017, nachgewiesen werden.
2. Die Anforderungen gemäss Abs. 1 gilt ebenfalls als erfüllt, wenn mit dem Hilfsprogramm Beleuchtung der Energiefachstellenkonferenz nachgewiesen wird, dass die Vorgabe an die spezifische Leistung pL, bestimmt aus Grenz- respektive Zielwert gemäss Tabelle 13 der SIA-Norm 387/4 eingehalten wird.