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730.010 LENEnerV CH-AI

Art. 25 Energieverordnung (EnerV) - Projektnachweis

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Art. 25 EnerV · Projektnachweis

1. Für jede geplante energierelevante Massnahme ist auf Verlangen dem zuständigen Departement ein Projektnachweis einzureichen, mit dem belegt wird, dass die energierelevanten Vorschriften von Bund und Kanton eingehalten werden. Ein MINERGIE-Label gilt als Projektnachweis.

2. Der Projektnachweis ist sowohl von der Bauherrschaft als auch vom Projektverantwortlichen zu unterzeichnen.

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