730.010
LENEnerV
CH-AI
Art. 22b Energieverordnung (EnerV) - Notheizungen
Anforderungen an haustechnische Anlagen
Art. 22b EnerV · Notheizungen
1. Notheizungen bei Wärmepumpen dürfen insbesondere für Aussentemperaturen unter der Auslegetemperatur eingesetzt werden.
2. Notheizungen bei handbeschickten Holzheizungen sind bis zu einer Leistung von 50% des Leistungsbedarfs zulässig.