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730.010 LENEnerV CH-AI

Art. 22b Energieverordnung (EnerV) - Notheizungen

Anforderungen an haustechnische Anlagen
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Art. 22b EnerV · Notheizungen

1. Notheizungen bei Wärmepumpen dürfen insbesondere für Aussentemperaturen unter der Auslegetemperatur eingesetzt werden.

2. Notheizungen bei handbeschickten Holzheizungen sind bis zu einer Leistung von 50% des Leistungsbedarfs zulässig.

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