Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.010 LENEnerV CH-AI

Art. 14 Energieverordnung (EnerV) - Befreiung

Erweiterte Anforderungen an Neubauten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 14 EnerV · Befreiung

1. Erweiterungen von bestehenden Bauten sind von den Anforderungen gemäss Anhang 4 befreit, wenn die neu geschaffene Energiebezugsfläche

a) * weniger als 50 m² oder

b) maximal 20% der Energiebezugsfläche des bestehenden Gebäudeteiles und nicht mehr als 1'000 m² beträgt.

← Art. 13 EnerV Energieverordnung (EnerV) - Anwendungsbereich der Anforderungen Art. 15 EnerV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →