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726.921 CH-AI

Art. 3 Grossratsbeschluss zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

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Art. 3 Grossratsbeschluss zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

1. Der Beschluss tritt mit der Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

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