726.921
CH-AI
Art. 3 Grossratsbeschluss zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
Art. 3 Grossratsbeschluss zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
1. Der Beschluss tritt mit der Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.