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726.921 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 726.921

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. November 2019 bei.

1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.

2. Geringfügige Änderungen der Vereinbarung genehmigt die Standeskommission selbständig.

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