726.911
CH-AI
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
1. Der Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.