Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
726.911 CH-AI

Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

1. Der Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

← Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen Kanton Appenzell Innerrhoden 726.911

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →