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725.010 STRV CH-AI

Art. 32 Strassenverordnung (StrV) - Perimeterplan

Kostentragung und Finanzierung - Perimeterverfahren
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Art. 32 StrV · Perimeterplan

1. Der Perimeterplan umfasst in der Regel

a) eine planliche Darstellung der projektierten Strasse;

b) die Bezeichnung der beitragspflichtigen Grundstücke mit der anrechenbaren Fläche;

c) die zu verteilenden Kosten;

d) die auf die einzelnen Grundstücke entfallenden Anteile;

e) allfällige Anteile Dritter;

f) allfällige Anzahlungs- und Sicherstellungsverfügungen.

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