725.010
STRV
CH-AI
Art. 32 Strassenverordnung (StrV) - Perimeterplan
Kostentragung und Finanzierung - Perimeterverfahren
Art. 32 StrV · Perimeterplan
1. Der Perimeterplan umfasst in der Regel
a) eine planliche Darstellung der projektierten Strasse;
b) die Bezeichnung der beitragspflichtigen Grundstücke mit der anrechenbaren Fläche;
c) die zu verteilenden Kosten;
d) die auf die einzelnen Grundstücke entfallenden Anteile;
e) allfällige Anteile Dritter;
f) allfällige Anzahlungs- und Sicherstellungsverfügungen.