700.910
AIHCCATEIVHB
CH-AI
Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) - Inkrafttreten
Art. 8 IVHB · Inkrafttreten
1. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald ihr sechs Kantone beigetreten sind.