Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.016 CH-AI

Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über die Marktwert- und Bodenmehrwertschätzung - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über die Marktwert- und Bodenmehrwertschätzung · Inkrafttreten

1. Dieser Beschluss tritt am 1. November 2018 in Kraft.

← Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Marktwert- und Bodenmehrwertschätzung Zuständigkeit

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →