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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Baubewilligungspflicht von Solaranlagen - Meldepflicht

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Baubewilligungspflicht von Solaranlagen · Meldepflicht

1. Die Meldung für Solaranlagen nach Art. 1 Abs. 4 ist gegenüber der Baubewilligungsbehörde bis 4 Wochen vor Beginn des Einbaus schriftlich und unter Beilage der erforderlichen Unterlagen vorzunehmen.

2. Das Bau- und Umweltdepartement stellt ein Formular zur Verfügung, welches für die Meldung zu verwenden ist und verbindliche Vorgaben für die einzureichenden Unterlagen enthält.

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